AGB

 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR HOCHZEITSFOTOGRAFIEN, FOTOREPORTAGEN 

UND DAMIT ZUSAMMENHÄNGENDE DIENSTLEISTUNGEN

 

Einleitung

Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und Fotografin gelten ausschließlich die nachfolgend beschriebenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Fassung.

„Fotos“ im Sinne dieser AGB sind alle von der Fotografin hergestellten Produkte, egal in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, gedruckte oder belichtete Papierbilder, gedruckte oder belichtete Bilder in Fotobüchern und Hochzeitsalben, digitale Bilder in Onlinegalerien oder auf sonstigen Datenträgern, Videos etc.)

1. Vertragspartner, Anschrift

Vertragspartner für alle Rechtsgeschäfte ist:

Marina Huber Fotografie Thomas-Mayr-Str. 4
85567 Grafing b. München

2. Vertragsschluss

Ein Angebot an den Kunden ist für die Fotografin bezüglich des Termins der Hochzeitsfotografie nur im Sinne einer Vormerkung zu sehen und eine Gültigkeit von max. 7 Tagen. Eine Bindung kommt erst nach verbindlicher Beauftragung der Fotografin durch den Kunden zustande. Eine verbindliche Bestellung durch den Kunden gegenüber der Fotografin ohne vorhergehendes Angebot der Fotografin stellt ein Angebot zum Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung dar. Durch die Abgabe einer Bestellung bzw. durch die Annahme eines Angebots der Fotografin, akzeptiert der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

3. Vergütung und Kosten

Für die Herstellung der Fotos gilt das vereinbarte Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Das Honorar versteht sich bei Endverbrauchern inkl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

Das Honorar ist ohne Abzug 14 Tage nach Erhalt der Rechnung fällig.

Bei Aufträgen zur Hochzeitsfotografie / Fotoreportage wird eine Terminreservierungsgebühr von 800€ bei Hochzeitsreportagen und 200€ bei standesamtlichen Hochzeiten (bis 2 Stunden) berechnet. Die Fotografin bestätigt den Auftrag zur Hochzeitsfotografie / Fotoreportage und den Betrag per E-Mail und damit wird die Terminreservierungsgebühr (Teilleistung des Auftrages) innerhalb von 14 Tagen in bar oder per Überweisung fällig. Der Kunde erklärt mit der Überweisung der Terminreservierungsgebühr die Richtigkeit der Auftragsbestätigung der Fotografin und bestätigt dadurch noch einmal die verbindliche Auftragsvergabe. Spätestens am Tage der Hochzeit / des Fototermins ist der Restbetrag unaufgefordert zu leisten. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, Rechnungen per E-Mail zu erhalten.

Die jeweiligen Reisekosten werden im Vertrag verbindlich festgelegt. Übersteigt die An- und Abreise der Fotografin den zuvor vereinbarten Umfang, oder wurde nichts dazu schriftlich vereinbart bzw. bestätigt, werden folgende Reisekosten berechnet: je gefahrener Kilometer 0,50 EUR. Bei Anreise mit der Bahn oder dem Flugzeug, sowie bei erforderlicher Übernachtung werden die tatsächlich entstehenden Kosten und Spesen für die Übernachtung (gegen Beleg) in Rechnung gestellt. Sofern im Vertrag vereinbart wird vom Kunden ein Einzelzimmer in der Nähe des Hochzeitsortes zur Verfügung gestellt. Zur Sicherstellung einer pünktlichen Anwesenheit bei Hochzeitsterminen erfolgt in der Regel eine Übernachtung von 2 Nächten ab 250KM.

Durch den Vertragsschluss anfallende sonstige Kosten wie Materialkosten, Parkgebühren, Porto und Verpackung sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden. Essen und Getränke während der Reportage werden vom Kunden dem Fotograf sowie ggf. Assistenten unentgeltlich zur Verfügung gestellt.

Wünscht der Kunde während der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Die Fotografin behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

Für eine spontane Verlängerung der Aufnahmeproduktion auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden wird ein Honorar von € 290,00 für die angefangene Verlängerungsstunde berechnet, sofern hierzu keine andere schriftliche Vereinbarung vor Auftragsbeginn getroffen wurde.

Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat oder Infolge höherer Gewalt und Witterungseinflüssen, so kann die Fotografin eine angemessene Erhöhung des Honorars verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Kunden kann die Fotografin auch Schadenersatzansprüche geltend machen.

4. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Honorars bleiben die gelieferten Materialien und sonstigen Waren (Online- Galerie, Fotobuch, etc.) Eigentum der Fotografin.

5. Ausführung von Vertragspflichten beider Vertragsparteien

Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Fotos stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des ausübenden Fotografen unterliegen. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des von der Fotografin ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Fotografie sind daher ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Kunden bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind unter Umständen gesondert zu vergüten.

Alle bearbeiteten Fotos werden dem Kunden im JPGE Format zur Verfügung gestellt. Dabei erstellt die Fotografin nach eigenem Empfinden eine Sammlung aus Farb-oder Schwarz weiß Fotos.

Es kann nicht garantiert werden, dass alle anwesenden Gäste z.B. bei Hochzeiten oder sonstigen Fotoreportagen abgelichtet werden. Die Fotografin ist aber stets bemüht, dies zu erreichen, wenn dies vom Kunden erwünscht ist.

Während eines Portraitshootings ist das Fotografieren durch Mitbewerber oder der Gäste des Kunden nicht gestattet.

Insbesondere bei Halb- oder Ganztagsbuchungen ist die Fotografin oder deren Erfüllungsgehilfen angemessene Pausen inkl. Verpflegung zu gewähren.

Die Fotografin wählt die Bilder aus, die zur Vertragserfüllung geliefert werden.

Die Fotografin verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung des bei einer Produktion entstandenen Bildmaterials, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen schriftlich vereinbart wurden. Originaldateien, auch RAW-Aufnahmen verbleiben bei der Fotografin und eine Herausgabe an den Kunden erfolgt nur bei gesonderter schriftlicher Vereinbarung.

Der Kunde versichert, dass er bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Kunde. Sofern von fotografierten Personen unter Hinweis auf deren Persönlichkeitsrecht eine Verwendung einzelner Bilder untersagt wird, erhöht sich der Vertragspreis infolge der erhöhten Abwicklungsaufwendungen um 15%.

6. Gewährleistung / Haftung

Gegen die Fotografin gerichtete Schadenersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von gesetzlichen und/oder vertraglichen Neben- und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten seitens der Fotografin verursacht worden ist.

Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Buchungen geschieht mit großer Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund besonderer Umstände wie z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc. (auch von Familienangehörigen der Fotografin)die Fotografin zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen werden. Sollte es kurzfristig auf Grund höherer Gewalt zum Ausfall der Fotografin kommen, bemüht sich die Fotografin (soweit vom Kunden erwünscht) um einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung seine Leistungen erbringt. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht.

Die Fotografin haftet nicht für den Verlust von gespeicherten Daten und digitalen Fotos. Für Schäden, die durch das Übertragen von gelieferten Daten in einem Computer entstehen, leistet die Fotografin keinen Ersatz.

Die Fotografin ist berechtigt, Fremdlabore, Fotobuchhersteller oder Produzenten von Hochzeitsalben, Druckereien etc. zu beauftragen. Die Fotografin ist weiterhin berechtigt, die Aufträge mittels eigenen Personals oder mittels Fremdleistung zu erbringen.

Die Fotografin haftet nur für eigenes Verschulden und nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. Über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.

Die Fotografin haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Fotos nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials. Für Verfärbungen im Falzbereich und auf Vorder- und Rückseite von Fotobüchern und Hochzeitsalben übernimmt die Fotografin keine Haftung.

Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden. Der Kunde kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt. Sollte eine Rücksendung den Kunden nicht erreichen, so kann die Fotografin hierfür nicht haftbar gemacht werden. Ein Schadenersatz ist hiermit ausgeschlossen.

Die Fotografin wird, soweit möglich, für gelieferte Waren in angemessener Zeit Ersatz liefern oder für die Beseitigung des Fehlers sorgen. Bei fehlgeschlagener Fehlerbeseitigung bzw. Ersatzlieferung kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Preis mindern. Die Gewährleistung erfolgt nach den gesetzlichen Regelungen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr, gerechnet ab Lieferung. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen.

Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 7 Tagen nach Übergabe der Fotos bzw. des Werkes schriftlich bei der Fotografin geltend zu machen. Danach gelten die Fotos als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen. Technisch einwandfreie Fotos, die wegen unterschiedlicher Ansichten über die künstlerische Gestaltung durch die Fotografin beim Kunden möglicherweise zu enttäuschten Erwartungen führen, stellen keinen Mangel dar.

Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Farbdifferenzen können auch bei Farbabzügen und Drucken jeder Art auftreten, die aus einer digitalen Datei erstellt wurden. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.

Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich von der Fotografin bestätigt worden sind. Die Fotografin haftet für Fristüberschreitungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

7. Rücktritt vom Vertrag

Dem Kunden steht es vor dem vereinbarten Fototermin zu, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten.

Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, kann die Fotografin angemessenen Entschädigung für die getroffene Vereinbarung und Reservierung des Hochzeitstermins sowie Aufwendungen betreffend des Paketpreises Position 1 verlangen.

Die zu leistende Rücktrittsentschädigung des Paketpreises Position 2 an die Fotografin wird wie folgt gestaffelt:

- ab 240 Tage vor dem vereinbarten Termin 30 % des vereinbarten Paketpreises Position 2
- 239 Tage – 120 Tage vor dem vereinbarten Termin 50 % des vereinbarten Paketpreises Position 2
- 119 Tage – 30 Tage vor dem vereinbarten Termin 75 % des vereinbarten Paketpreises Position 2
- 29 Tage – 1.Tag zu dem vereinbarten Termin 90% des vereinbarten Paketpreises Position 2
- ab dem vereinbarten Termin 100 %
Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass die Fotografin kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist.

8. Pandemie-Szenarien

Sollte aufgrund einer Pandemie ein behördliches Verbot von Veranstaltungen ausgesprochen werden, sodass die Hochzeitsreportage nicht stattfinden kann, so werden alle Zahlungen, abzgl. der bereits erbrachten Leistungen, an den Kunden zurückgezahlt. Sollte die Hochzeit in diesem Zuge verschoben werden, so wäre eine gemeinsame Absprache zwischen der Fotografin und dem Kunden nach möglichen Alternativterminen wünschenswert.
Sollte aufgrund einer Pandemie eine behördliche Gästeanzahl Reduzierung ausgesprochen werden, sodass der Kunde die Hochzeit stornieren möchte, so hat der Kunde die entsprechende Rücktrittsentschädigung an die Fotografin zu leisten (siehe Punkt 7).
Bei einer Stornierung seitens des Kunden aufgrund von persönlichen Vorsichtsmaßnahmen ohne weitere behördliche Beschlüsse, wird auf die entsprechende zu leistende Rücktrittsentschädigung hingewiesen.

9. Nutzungs- und Urheberrechte

Sämtliche Nutzungs- und Urheberrechte liegen auch nach Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung ausschließlich bei der Fotografin. Audio-, Bild –und Urheberrechte bleiben zur Gänze bei der Fotografin.

Wird ein eingeschränktes Nutzungs- und/oder Vervielfältigungsrecht durch die Fotografin an den Kunden übertragen, ist bei öffentlicher Nutzung der Daten ein eindeutiger Hinweis auf das Urheberrecht der Fotografin zu machen.

Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur die Nutzungsrechte für den Privatgebrauch. Das Recht der Vervielfältigung und der Weitergabe an Dritte wird für private Zwecke eingeräumt. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an die Fotografin über.

Die gewerbliche Nutzung, der gewerbliche Weiterverkauf, der gewerbliche Verleih von Waren von der Fotografin bzw. deren Verwendung bei öffentlichen Aufführungen oder in Fotowettbewerben bedürfen in jedem Fall vorab der schriftlichen Genehmigung durch die Fotografin.

Jegliche technische Veränderung von gelieferten Fotodaten (Bildbearbeitung, Ausschnittänderung u.a.) wird ausdrücklich untersagt bzw. bedarf der vorherigen Zustimmung von der Fotografin.

10. Datenschutz und Verwendung der Fotos zur Eigenwerbung

Soweit im Rahmen von vertraglichen Beziehungen persönliche Daten an die Fotografin bekanntgegeben werden, ist die Fotografin berechtigt, diese zur Vertragsabwicklung sowie für weitere Werbemaßnahmen seitens der Fotografin zu speichern. Der Kunde stimmt dem ausdrücklich zu.

Die Fotografin verpflichtet sich, diese Daten nicht ohne Zustimmung an Dritte weiterzugeben.

Die Fotografin darf die Fotos im Rahmen der Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration verwenden (z.B. für Ausstellungen, Messen, Homepage, Blog, Social Media, Fachmagazine für Fotografie oder Hochzeiten etc.). Der Kunde erteilt hierzu mit Vertragsunterzeichnung ihr ausdrückliches Einverständnis.

11. Anwendbares Recht

Es gilt ausschließlich deutsches Recht, bei Lieferungen unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Dies gilt auch bei Tätigkeiten oder Publikationen im Ausland.

12. Gerichtsstand

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz der Fotografin, wenn der Vertragspartner nicht Verbraucher ist.

Sind beide Vertragspartner Kaufleute, juristische Person des öffentlichen Rechts u.ä. so ist der Geschäftssitz der Fotografin als Gerichtsstand vereinbart.

13. Schriftformerfordernis

Mündliche Nebenabreden sind nicht wirksam. Jegliche vertragsändernden oder –ergänzenden Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für dieses Schriftformerfordernis.

14. Salvatorische Klausel

Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages bzw. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Klauseln weiterhin wirksam.
Leistungs- und Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, München. Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus den vertraglichen Beziehungen ebenfalls München.